AGBs für Coaching / Seminare / Workshops

Veranstalter: 

Dipl.-Ing.Arch. Manuela Mathäs
Wohngesunde Natürliche Kunstwerke & Gestaltung
Anschrift: 

Neuchateller Straße 20
12203 Berlin


Telefon: 0177282085
E-Mail: info@manuelamathaes.de


Ust-ID: DE270092375


Veranstaltungsort: 

Räbelsche Dorfstraße 8, 39615 Werben / OT Räbel


1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.


1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen, Workshops und Seminare an. Die max. Teilnehmerzahl variiert und kann der jeweiligen Leistungsbeschreibung entnommen werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.


2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/ Bezeichnung des Workshops
Kunstworkshop / Kreatives Gestalten mit Naturmaterialien
Beschreibung des Vertragsinhalts:
siehe Blatt “ Weitere Informationen zum Workshop” mit Angaben zu:

  • Inhalte des Workshops / Kurstag
  • Leistungen:
  • Teilnehmerzahl
  • Workshoptermine
  • Übernachtungsmöglichkeiten


3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Abgabe der Teilnahmeerklärung durch den Teilnehmer ist wie folgt möglich:


  • via Gutscheinkauf über den Etsy-Shop “WoNaKu” oder Angebote, die über andere digitale Medien veröffentlicht werden und elektronisch buchbar sind. Die Gutscheine werden für eine bestimmte Veranstaltung erworben, deren Termine im Angebot aufgelistet sind und zusätzlich auf der Website www.manuelamathaes.de bekannt gegeben werden. Der Gutschein ist nur jeweils für einen der Termine einlösbar. Der Kauf des Gutscheines berechtigt zwar zur Teilnahme an einem Workshop, stellt aber lediglich eine Reservierung für die generelle Teilnahme an einem Workshop dar.
  • via sonstige schriftliche Teilnahmeerklärung


3.2 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung

  • auf dem Postweg  an Manuela Mathäs, Neuchateller Straße 20, 12203 Berlin
  • per elektronische Post an info@manuelamathaes.de oder
  • durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

Die Teilnahmeerklärung muss spätestens 10 Werktage vor dem Kurstermin beim Veranstalter eingegangen sein. Bei stark nachgefragten Terminen muss der Teilnehmer damit rechnen, dass der Wunschtermin schon ausgebucht ist. Es gelten das Datum und die Reihenfolge der Anmeldung für eine Teilnahme. Der Teilnehmer kann sich in diesem Fall auf eine Warteliste setzen lassen, falls durch kurzfristig abgesagte Termine anderer Teilnehmer wieder Plätze im Kurs frei werden.
Der Veranstalter ist bemüht, den Terminwünschen der Teilnehmer nachzukommen. Sollte ein Wunschtermin mehrmals bereits ausgebucht sein, steht es dem Teilnehmer frei, einen anderen Workshop des Veranstalters im selben Wert zu belegen.
Alternativ kann der Veranstalter den Gutscheinwert aus Kulanz zurückerstatten. Ein Anspruch darauf sowie auf sonstige Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheines besteht jedoch nicht.


3.3 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben. Eine Rechnung (falls kein Gutschein eingelöst wird) stellt ein Bestätigungsschreiben dar.


3.4 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Abmeldungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. Bei Abmeldungen innerhalb von 13-4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei Abmeldungen innerhalb von 3-1 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 80 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei versäumter Teilnahme oder Absage am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr fällig bzw. es erfolgt keine Erstattung der Kosten.


3.5 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich und gilt auch dann uneingeschränkt, wenn sich die Gruppengröße nachträglich reduziert. Eine Ausweitung der Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter möglich.


3.6 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.


3.7  Das Rücktrittsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, wenn und soweit es sich um eine für den Teilnehmer individualisierte Veranstaltung handelt, also eine solche, die nach Maßgaben des Kunden speziell für diesen entwickelt worden ist.


4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.


4.2 a) Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per

  • Überweisung
  • Etsy-Shop
  • Rechnung
  • Paypal
  • Gutschein

seiner Zahlungspflicht nachkommen.


b) Besondere Zahlungsbedingungen:
Preisanpassungen innerhalb der Gültigkeit von Gutscheinen können vom Veranstalter vorgenommen werden, jedoch erst nach Ablauf einer Frist von 4 Monaten ab Kaufdatum des Gutscheines. Die Differenz zum aktuellen Preis ist vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.


4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Werktage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.


4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.


4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.


5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer. Dieser liegt dem jeweiligen Angebot / Gutschein bei.


5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.


Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Der Nachweis darüber (ärztliches Attest) ist vom Teilnehmer zu erbringen.


6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.


6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.


6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.


6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.


6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.


6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.


6.7 Veranstaltungen und Seminare, im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.


6.8 Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter und nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich, sofern kein Erziehungsberechtigter selbst Teilnehmer der Gruppe ist.


7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
Jeder Teilnehmer ebenso jeder Mitarbeiter des Veranstalters verpflichtet sich, Stillschweigen über alle persönlichen Tatsachen und Informationen, auch und insbesondere bezüglich Dritter, zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind.
Eine Haftung des Veranstalters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.


8. Foto / Videoaufnahmen
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Foto-  und Videoaufnahmen, die im Rahmen der Seminare gemacht werden, von Manuela Mathäs - Wohngesunde Natürliche Kunstwerke & Gestaltung veröffentlicht werden dürfen.


9.. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.


9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


10. Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.


10.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.


10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.


11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


11.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.


12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 
 
 
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